Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)

Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiterentwickelt. Ziel ist eine stärkere Technologieoffenheit. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten mehr Freiraum bei der Wahl von Maßnahmen, solange die energetischen Anforderungen erfüllt werden.

Neue Regeln für Heizungen

Bisher mussten neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Künftig soll eine Grüngasquote greifen, bei der Gasversorger steigende Anteile von Biomethan oder grünem Wasserstoff bereitstellen. Neue Gasheizungen wären damit grundsätzlich wieder möglich.

Sanierung & Modernisierung

Anders als das GEG setzt das GMG stärker auf Zielvorgaben statt auf detaillierte technische Vorgaben. Eigentümerinnen und Eigentümer können so flexibler entscheiden, wie sie ihre Gebäude modernisieren. Nachrüstpflichten, Solaranlagen und Renovierungspässe sorgen dafür, dass energetische Anforderungen dennoch eingehalten werden.

Förderungen & Zuschüsse

Die Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt.

Folgen

Die Auswirkungen hängen künftig von der Verfügbarkeit grüner Gase ab, während die Umstellung auf elektrische Heizungen oder Wärmenetze langsamer erfolgen könnte. Neue Gasheizungen sind trotz Rückbau der Netze möglich. Für Haushalte könnten die Einstiegskosten zunächst niedriger sein, langfristig können jedoch höhere Netzentgelte und Investitionsrisiken entstehen – besonders Mieterinnen und Mieter spüren diese Verschiebungen.

Denkender Mann überlegt ob Wärmepumpe oder Gasheizung sinnvoller ist.