Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)

Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiterentwickelt. Ziel ist eine stärkere Technologieoffenheit. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten mehr Freiraum bei der Wahl von Maßnahmen, solange die energetischen Anforderungen erfüllt werden.

Neue Regeln für Heizungen

Bisher mussten neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Künftig soll eine Grüngasquote greifen, bei der Gasversorger steigende Anteile von Biomethan oder grünem Wasserstoff bereitstellen. Neue Gasheizungen wären damit grundsätzlich wieder möglich.

Sanierung & Modernisierung

Anders als das GEG setzt das GMG stärker auf Zielvorgaben statt auf detaillierte technische Vorgaben. Eigentümerinnen und Eigentümer können so flexibler entscheiden, wie sie ihre Gebäude modernisieren. Nachrüstpflichten, Solaranlagen und Renovierungspässe sorgen dafür, dass energetische Anforderungen dennoch eingehalten werden.

Förderungen & Zuschüsse

Die Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt.

Folgen

Die Auswirkungen hängen künftig von der Verfügbarkeit grüner Gase ab, während die Umstellung auf elektrische Heizungen oder Wärmenetze langsamer erfolgen könnte. Neue Gasheizungen sind trotz Rückbau der Netze möglich. Für Haushalte könnten die Einstiegskosten zunächst niedriger sein, langfristig können jedoch höhere Netzentgelte und Investitionsrisiken entstehen – besonders Mieterinnen und Mieter spüren diese Verschiebungen.

Denkender Mann überlegt ob Wärmepumpe oder Gasheizung sinnvoller ist.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt das bisherige GEG und setzt stärker auf Zielvorgaben statt auf detaillierte technische Vorschriften.

Das Gesetz orientiert sich an der EU-Richtlinie 2024/1275 und muss bis spätestens 29. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Nein. Im Gegenteil: Mehrere Fachstimmen betonen, dass die Klimaziele im Gebäudesektor ohne starken Wärmepumpen-Ausbau schwer erreichbar sind. Das Portal TGA Fachplaner schreibt sogar, dass es „jetzt auf Wärmepumpen ankommt“, weil Lockerungen bei fossilen Heizungen an anderer Stelle kompensiert werden müssten.

Die Eckpunkte zum GMG enthalten laut dem Deutschlandfunk und dem Portal TGA-Fachplaner den Hinweis auf einen Mieter:innenschutz gegen überhöhte Nebenkosten infolge unwirtschaftlicher neuer Heizungen. Das Problem: Die Details fehlen bisher.

Aktuell handelt es sich um Eckpunkte, also eine politische Vorfestlegung – noch nicht um das endgültig beschlossene Gesetz.

Für Verbraucher:innen wichtig: Bis das Gesetz final beschlossen ist, können sich noch Details ändern.