Energieausweise für

Wohn- und Nichtwohngebäude

Ein Energieausweis ist für fast alle Gebäude Pflicht – egal ob Wohn- oder Nichtwohngebäude, Neubau oder Bestand. Er gilt immer für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen. Bei gemischt genutzten Objekten (z. B. Wohnen + Gewerbe) sind getrennte Ausweise erforderlich.

Wir erstellen für Sie Energieausweise schnell, rechtssicher – und beraten Sie, welche Variante für Ihr Gebäude sinnvoll ist.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

  • Neubau: Bedarfsausweis nach Fertigstellung (seit 2002). Achtung: Ein vorab erstellter Wärmeschutznachweis ersetzt ihn nicht. Fehlende oder fehlerhafte Ausweise können mit bis zu 15.000 € Bußgeld geahndet werden.
  • Bestand: Seit 2009 Pflicht bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung – er muss bei Besichtigung vorliegen und im Vertrag beigefügt werden.
  • Öffentliche Gebäude: Ab 500 m² Nutzfläche mit Publikumsverkehr muss der Energieausweis gut sichtbar ausgehängt werden.
  • Inserate: Zentrale Angaben aus dem Energieausweis sind zwingend in Immobilienanzeigen zu veröffentlichen.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

  • Bedarfsausweis: basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes, unabhängig vom Nutzerverhalten → objektiver, oft Pflicht bei Neubauten oder unsanierten Altbauten.
  • Verbrauchsausweis: nutzt die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre → einfacher, aber weniger aussagekräftig.

Wir prüfen für Sie, welche Variante vorgeschrieben oder empfehlenswert ist.

Zitat

„Wir tun uns schwer mit der Notwendigkeit, Energie zu sparen. Dabei handelt es sich eigentlich darum, keine zu verschwenden. “

Paul Schibler

Energieausweis