Energieausweise Wohn- und Nichtwohngebäude

Der Energieausweis muss für alle Wohn- und Nichtwohngebäude (mit wenigen Ausnahmen), egal ob es sich um Neubau oder Altbau handelt, ausgestellt werden. Dabei kommt es nicht auf den Nutzungszweck an. Er gilt für das ganze Gebäude und ist nicht auf einzelne Wohnungen bezogen.

Bei Gebäuden mit Wohn- und Gewerbenutzung sind üblicherweise getrennte Ausweise für die Wohnnutzung und den Gewerbebereich auszustellen.

Energieausweise schnell und rechtssicher

Wir stellen Ihnen Energieausweise schnell und rechtssicher aus  (optional mit dena-Gütesiegel). Eine Beratung zur Energienutzung schafft Klarheit über den energetischen Zustand eines Gebäudes und macht den Nutzen von geplanten Investitionen einschätzbar.

Zitat

„Wir tun uns schwer mit der Notwendigkeit, Energie zu sparen. Dabei handelt es sich eigentlich darum, keine zu verschwenden. “

Paul Schibler