Energieausweis
Der Energieausweis muss für alle Wohn- und Nichtwohngebäude (mit wenigen Ausnahmen), egal ob es sich um Neubau oder Altbau handelt, ausgestellt werden. Dabei kommt es nicht auf den Nutzungszweck an. Er gilt für das ganze Gebäude und ist nicht auf einzelne Wohnungen bezogen.
Bei Gebäuden mit Wohn- und Gewerbenutzung sind üblicherweise getrennte Ausweise für die Wohnnutzung und den Gewerbebereich auszustellen.
Bei Vermietung und Verkauf ist er verpflichtend und muss bereits bei der Besichtigung des Objektes vorliegen. Zudem sind Angaben aus dem Ausweis verpflichtend bei Inseraten anzugeben. Ein Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit und wird von „Wettbewerbshütern“ gerne für Abmahnungen genutzt.
Energieausweis bei Neubau
Für den Neubaubereich der Wohngebäude besteht bereits seit 2002 die Pflicht sich einen Bedarfsausweis nach Fertigstellung erstellen zu lassen. Hier muss der Erbauer eine neuen Gebäudes, gleichwohl Wohn-oder Nichtwohngebäude, darauf achten, dass er sich nach Fertigstellung einen solchen Ausweis ausstellen lässt. Wichtig ist nach Fertigstellung. Denn oftmals wird der Ausweis schon zur Baugenehmigung im Rahmen des Wärmeschutznachweises erstellt. Doch dies verstößt gegen die Energieeinsparverordnung. Ein fehlender oder falscher Ausweis ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 15.000 EUR geahndet werden kann.
Energieausweis im Gebäudebestand
Für Bestandswohngebäude ist es seit dem 01.01.2009 verpflichtend die Energieeffizienz in Form eines Energieausweises nachzuweisen. Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude im Bestand besteht seit dem 01.07.2009. Vorhanden sein muss ein Ausweis im Gebäudebestand, wenn ein Nutzerwechsel, das heißt wenn ein Gebäude oder ein Teil davon vermietet, verpachtet oder verkauft wird, ansteht. Der Ausweis muss dem Kauf- oder Mietvertrag beigefügt werden. Das Fehlen des Ausweises stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. In öffentlichen oder kommerziellen Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr ist ab einer Größe von 500 m² Nutzfläche der Energieausweis sogar auszuhängen.