Energieaudit
Nicht-KMU mit einem jährlichen Energieverbrauch von über 500.000 kWh sind gesetzlich verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU und dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) durchzuführen.
Das Audit muss durch qualifizierte Experten erfolgen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 €.
Unternehmen mit einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder einem Umweltmanagementsystem nach EMAS sind von der Pflicht befreit. Unternehmen unterhalb der Verbrauchsschwelle müssen lediglich ihre Energiedaten an das BAFA melden.
Zitat
„Beratung ist ein zwar kostenträchtiges, aber effizientes Mittel, die Entscheidungen zu treffen, zu denen einem selbst der Mut fehlt.“
Benjamin Berton, französischer Schriftsteller






