2. Wärmebrückennachweis
Wärmebrücken müssen bei der Ermittlung des Jahresheizwärmebedarfs durch die Erhöhung der Wärmedurchgangskoeffizienten für die ganze Wärme übertragende Umfassungsfläche oder durch genauen Nachweis der Wärmebrücken berücksichtigt werden.
Die Nachweisgröße ist der Primär- energie-Kennwert. Dieser kann sich, je nach Höhe der Wärmebrücken-Zuschläge um bis zu 20 kWh/m2a verändern – eine ähnliche Größenordnung, wie sie durch zwei zusätzliche, besonders energieeffizienten Haustechnik-Systeme erreicht wird (z.B. Einbau einer Solar- und einer Lüftungsanlage). In der EnEV 2009 werden die Grenzwerte für den Primärenergie-Kennwert um 30% gegenüber der EnEV 2007 verringert, somit geht es bei einer umfassenden Wärmebrückenbetrachtung nicht um „Kleingeld“, sondern um bedeutsame Kostenfaktoren im Gesamtergebnis.